01770 : Schwangerschaftsbetreuung zum Nulltarif
oder der schlanke Fuß der Selbstverwaltung
Die Gebührenposition 01770 nach dem Einheiltlichen Bewertungsmaßstab regelt die Abrechnung für die Betreung einer Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichlinien für gesetzlich versicherte Schwangere.
Das Bundessozialgericht hat im Jahe 2015 mit seinem Urteil (11.02.2015, Az.: B 6 KA 10/14 R) festgestellt, dass nur derjenige Arzt die für das jeweilige Quartal abzurechnende Pauschalziffer 01770 abrechnen darf, welcher der "erstabrechnende" Arzt ist.
Sucht die Schwangere einen zweiten Arzt zur Betreuung während der Schwangerschaft auf, darf dieser die Pauschale nicht abrechnen und die Kassenärztlichen Vereinigungen kürzen die Quartalabrechnungen um den entsprechenden Betrag (ca. 115 €uro/Quartal je nach KV), wenn, in der Regel nach mehreren Jahren, eine Prüfung der Krankenkassen diesen Sachverhalt nachgewiesen hat.
Ein Arztwechsel innerhalb eines Quartals ist damit unmöglich, es sei denn, die Schwangere vergütet die nach dem Wechsel anfallenden Leistungen im Rahmen der Betreuung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GO(Ä)).
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass die Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage" der Linken Fraktion im Bundestag auf Initiative unserer Praxis (Informationsschreiben für Schwangere) auch für eine gleichzeitige Hebammenbetreuung festgestellt hat:
"Durch das Wirtschaftlichkeitsgebot werden zudem grundsätzlich medizinisch nicht notwendige Doppeluntersuchungen ausgeschlossen. So sieht der Vertrag nach § 134a SGB V vor, dass die Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren als ambulante hebammenhilfliche Leistung nur abrechnungsfähig ist, soweit sie nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer (zum Beispiel durch einen Frauenarzt) durchgeführt wurde." (siehe hier)
Vorausgegangen war eine öffentliche Kampagne eines "Geburtsvereins", dem unsere Aktivität und unser Rechtsanspruch auf Vergütung gegenüber Schwangeren zuwider war und uns öffentlich Nötigung vorwarf (LINK). Kleine Anfrage der Linken Fraktion
TSVG - Der Unsinn deutscher Gesundheitspolitik
TSVG heisst nicht Turn- und Sport-Vereinigung. Leider. Minister Spahn, gelernter Bankkaufmann, möchte mit seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz ein Problem lösen, dass es gar nicht gibt. Anstatt den Beteiligten des Gesundheitssystems endlich klarzumachen, dass es eine Maximalversorgung rund um die Uhr nicht zum Nulltarif geben kann, zwingt er (auch) kassenärztlich tätigen Hausärzten mehr Arbeit (5 Stunden pro Woche) und den Fachärzten eine "freie Sprechstunde" auf.
Bestimmte Patienten halten zum Teil heute schon Ihre Termine nicht ein, eine freie Sprechstunde wird dann zur Lachnummer. Kaffeetrinken kann man besser zu Hause, oder man versorgt in der Zeit Privatpatienten, die in aller Regel, weil es Geld kostet, termintreuer sind und mit Ihrer Rechnung schon lange das marode Kassensystem ermöglichen.
Danke Herr Spahn, manchmal ist es besser, man fragt jemanden, der sich auskennt.
Dr. Rapp
Strahlenschutzverordnung und Ultraschall
Nach der Feinstaubdiskussion und der Stickoxidauseinandersetzung finden selbsternannte Experten, deren Vereine sogar als gemeinnützig eingestuft werden, nun in der Medizin neue Betätigungsfelder.
Leider fällt auch die Politik auf diesen ideologisch motivierten Unfug herein, und das Internet hilft bei der Verbreitung dieser als Fakenews.
Ultraschall schädigt Ihr Kind nicht ! Seit über 50 Jahren gibt es hierfür keine Hinweise.
Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der DEGUM
Fallen Sie nicht auf anderslautende Laienaussagen dubioser Geburtshilfevereine herein und vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Expertise Ihres Frauenarztes.
In unserer Praxis machen wir übrigens schon immer nur medizinische Ultraschalluntersuchungen.
Welt-Down-Syndromtag am 21.03.2019
Wir stellen hier, mit Erlaubnis von Frau Holtkamp, das Poster ihrer Tochter zum Weltdownsyndrom-Tag ein.
Der Brief an Dr. Rapp spricht, denken wir, für sich allein, und soll Denkanstoß und Hilfe für die Familien sein, die vor der Entscheidung stehen, sich für ein Kind mit Down-Syndrom zu entscheiden.
Frau Holtkamp steht für Fragen von betroffenen Familien zur Verfügung.
Schwangerschaftsbetreuung, 01770 und kein Ende....
Keine Vergütung trotz Leistung.
Das Bundessozialgericht hat in einem diskriminierenden Urteil Ärzten, die Schwangere in einem laufenden Quartal von einem anderen Kollegen übernehmen den Vergütungsanspruch entzogen.
Das bedeutet, dass Schwangere innerhalb eines Quartals den behandelnden Arzt nicht mehr wechseln können, ohne dafür eine Privatrechnung für die dann folgenden Leistungen zu bekommen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich diesem Urteil angeschlossen. Auch führen die KVen keine Leistungsprüfung nach dem obligaten Leistungsinhalt der Abrechnungsziffer durch, wozu sie nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet wären.
Da Ärzte dem Witschaftlichkeitsgebot nach SGB V unterliegen, keine Leistungen doppelt erbringen dürfen und Hebammen auf der anderen Seite durch ihre Vergütungsordnung in gleicher Weise reglementiert sind, ist auch die gleichzeitige Abrechnung von Hebammenleistungen und ärztlichen Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge nach den Richtlinien des Bundesausschusses nicht statthaft.
Gleichwohl haben schwangere Frauen nach § 24d SGB V während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe. Dieses Gesetz regelt indes nicht die Vergütungsansprüche von Ärzten oder Hebammen gegenüber der KV oder den Krankenkassen.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert Lösungen anzubieten, damit Schwangeren eine nach dem SGB V ausreichende Leistung offensteht.
Im Zweifel gilt: bei Privatbehandlung bessere Leistung !
Jetzt unter der Rubrik "Service" den Fruchtbarkeitsrechner testen !
10 jähriges Praxisjubiläum
Am 14.02.2016 feiert die Praxis LARA 10 jähriges Jubiläum. Wir bedanken uns herzlich insbesondere bei allen Patientinnen, die uns so lange die Treue halten und bei unseren Mitarbeiterinnen für die überraschende Anzeige und die Torte, über die wir uns sehr gefreut haben.
Immer up to date - auch 2016 !
Mit unserem neuen Ultraschall der Fa. Philips sind wir wie immer auf dem neusten Stand der Technik.
Damit Sie noch mehr Sicherheit bekommen.
Erfolgreicher Lehrgangsabschluß
Unserer Mitarbeiterin Frau Bißlich hat erfolgreich an einem Laborgerätelehrgang der Fa. Siemens teilgenommen.
Wir gratulieren !
Absurdistan in Deutschland
Das Bundessozialgericht hat auf Klage der Barmer Ersatzkasse entschieden, dass die Pauschalziffer für die Abrechnung einer Schwangerschaftsbetreuung für das laufende Quartal nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden kann.
Zieht die Schwangere innerhalb des Quartal nun also von Hamburg nach München, kann der weiterbehandelnde Arzt die von ihm erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen und würde für umsonst arbeiten.
Leidtragende sind mal wieder die Patienten.
Für unsere Praxis gilt deshalb ab sofort, dass ohne Unterschrift der Schwangeren zur Haftungsübernahme keine Versorgung mehr stattfinden kann.
Eine etwaige Diskussion zu diesem Thema dürfen die Schwangeren gerne mit ihrer jeweiligen Krankenkasse führen... wir machen nur Medizin....
Kurs: 3D/4D-Technik in der Geburtshilfe
In Zusammenarbeit mit den Firmen Philips Healthcare und WfM bieten wir 3D/4D-Kurse für interessierte Kolleginnen und Kollegen an.
Termine 2014:
Kurs O 2.1.1 Bocholt 26.02.2014
Kurs O 2.1.9 Frankfurt 05.11.2014
Kurs O 2.1.10 Bocholt 03.12.2014
Termine und Anmeldungen bitte über das Weiterbildungsinstitut für Medizinberufe.